Gerichtsnahe Mediation – die Alternative zum Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren ist eine Variante, eine Auseinandersetzung außergerichtlich beizulegen. Dabei wird der Schiedsrichter, eine dritte und unbeteiligte Person, hinzugezogen. Im Gegensatz zum Mediator hat dieser jedoch eine autoritäre Funktion. Die Standpunkte der Streitparteien werden gesammelt und der Schiedsrichter fällt auf Basis seiner fachlichen Einschätzung einen bindenden Schiedsspruch, der mit dem Urteil eines Gerichts gleichzusetzen ist.

Das Schiedsverfahren geht dafür, wie eine gerichtliche Auseinandersetzung, nicht auf die individuelle Situation der einzelnen Parteien ein. Im juristischen Jargon wird zwischen erheblichen und unerheblichen Streitgründen unterschieden. Persönliche Beweggründe, die für eine Unstimmigkeit zwischen Menschen sorgen, werden nur in der Konfliktmediation berücksichtigt. Vor einem Gericht oder bei einem Schiedsverfahren zählen lediglich die erheblichen und somit juristisch relevanten Anliegen. Der Schiedsspruch kann von den Interessen der Beteiligten, dem Schiedskläger und Schiedsbeklagten, abweichen und zu einem Ergebnis führen, das nicht für alle Beteiligten zufriedenstellend ist. In der Mediation wird die Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien gefördert. Lösungswege auf Augenhöhe werden im direkten Dialog erarbeitet. Als Mediatorin nehme ich Ihnen die Einigung nicht ab, sondern biete Ihnen die Möglichkeit, eine einvernehmliche Vereinbarung zu treffen.

Bereits mit Beginn der Mediation gibt es keinen „Kläger“ und „keine Beklagten“. Dennoch hat die gemeinsam gefundene Lösung rechtsverbindliche Auswirkungen.

Wählen Sie die Konfliktmediation anstelle eines Schiedsverfahrens

  • treffen Sie Entscheidungen auf eigene Verantwortung
  • gestalten Sie die Konfliktmediation nach Ihren eigenen Vorstellungen
  • finden Sie gemeinsam eine Einigung noch bevor ein Streit eskaliert

Durch eine Mediation können Sie sich sowohl den Gang zum Gericht als auch den Weg über ein Schiedsverfahren sparen. Häufig findet sich bereits eine Lösung für alle Beteiligten, noch bevor die Situation vollständig entgleisen kann. Mein Ziel ist es, die Konflikte bereits an dem Punkt anzugehen, an dem sie sich anbahnen. Eine Mediation kann Ihnen helfen, einen Streit erst gar nicht entstehen zu lassen. Anders als bei einem Schiedsverfahren biete ich Ihnen im gemeinsamen Austausch die Möglichkeit eine einvernehmliche Einigung zu finden. Ihnen werden keine Ergebnisse vorgeschrieben, Sie haben den Ausgang des Verfahrens ganz in Ihren Händen.

Wenn die Auseinandersetzung bereits vor einem Schiedsgericht liegt, haben Sie die Möglichkeit, das Schiedsverfahren zu unterbrechen und durch eine Mediation eine gemeinsame Lösung zu vereinbaren.
 

Beispiel für eine Mediation bei einem Schiedsverfahren

In einem Streit zwischen einem Unternehmen und seinen Angestellten sollte ein Schiedsverfahren für eine Einigung sorgen, um die Kosten für einen Gerichtsprozess zu sparen. Das Unternehmen hatte eine neue Software für die Lohnabrechnung erhalten. Nach der Einrichtung gab es jedoch massive Schwierigkeiten mit dem Umgang des Programms. Die Lohnanweisungen konnten nicht fristgerecht durchgeführt und Personaldaten mussten manuell nachgetragen werden. In der Konsequenz hatte das Unternehmen erheblichen Mehraufwand und mehrere Klagen wegen Lohnverzug wurden angedroht.

Kurz vor Einleitung des Schiedsverfahrens entschlossen sich die Parteien, eine Mediation hinzuzuziehen. Darin ergab sich, dass die Tochter des Inhabers für die Beauftragung der neuen Software verantwortlich war und die übrigen Mitarbeiter nicht ausreichend in der Bedienung geschult wurden. Den klagenden Mitarbeitern waren diese Umstände nicht bewusst gewesen.

Die gerichtsnahe Mediation ergab abschließend das Ergebnis, dass auf das Schiedsverfahren verzichtet werden konnte. Die betroffenen Mitarbeiter waren nachsichtig und um das bislang harmonische Betriebsklima zu bewahren, wurde von den Klagen abgesehen. Die Tochter gestand ihren Fehler ein und sorgte für eine angemessene Entschädigung.

Die Vorteile einer Mediation gegenüber dem Schiedsverfahren

  • Ihnen wird keine Lösung vorgeschrieben; eine Einigung ist einvernehmlich
  • kostengünstiger als Schieds- oder Gerichtsverfahren
  • deutliche Zeitersparnis
  • der Verlauf der Mediation kann von Ihnen frei gestaltet werden
  • ein Mediator geht auf Ihre individuelle Situation ein
  • die gegenseitige Wertschätzung wird bewahrt oder wiederhergestellt