Testamentsvollstreckung: Ihr Nachlass in guten Händen

Um den Nachlass eines Erblassers ganz im Sinne von diesem zu verteilen oder zu verwalten, kann zu Lebzeiten eine Testamentsvollstreckung im Todesfall angeordnet werden. Als Testamentsvollstreckerin sorge ich dafür, dass der Wille des Verstorbenen erfüllt wird, Erben angemessen unterstützt werden, beispielsweise im Fall von Minderjährigen, und dass das Erbe gewissenhaft weitergegeben wird.

Ein Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser selbst bestimmt beziehungsweise von einer dazu ermächtigten dritten Person. Die Verfügung dazu wird im Testament oder einem Erbvertrag festgehalten. Die ernannte Person zur Testamentsvollstreckung sollte das Vertrauen des Erblassers innehaben, damit dieser sichergehen kann, dass sein Nachlass zuverlässig weitergetragen wird.

Ich bin von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) zertifizierte Testamentsvollstreckerin. In dieser Rolle stehe ich Ihnen mit der nötigen Integrität und umfangreichem Fachwissen zur Verfügung. Durch meine weiteren Qualifikationen als Mediatorin und Steuerberaterin können Sie sich auf meine rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Kompetenz jederzeit verlassen. Mit dem nötigen sozialen Feingefühl und Erfahrung sorge ich dafür, dass Ihr Erbe mit allergrößter Sorgfalt behandelt wird.

 

Die Aufgaben bei einer Testamentsvollstreckung

  • letztwillige Verfügung des Erblassers ausführen
  • Einreichen der Erbschaftssteuererklärung
  • Abführen der Erbschaftssteuer
  • Auseinandersetzung mit den Erbbegünstigten
  • Verwaltung und Aufteilung des Erbes

 

Grundsätzlich sorge ich als Testamentsvollstreckerin dafür, dass die letztwilligen Verfügungen eines Erblassers durchgesetzt werden, sofern keine weiteren Bestimmungen angeordnet wurden. In diesem Fall handelt es sich um eine Abwicklungsvollstreckung. Wird das Erbe für eine gewisse Zeit verwaltet, liegt eine Dauertestamentsvollstreckung vor. Diese kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Erben minderjährig, behindert oder überschuldet sind. Soll lediglich die Erfüllung von testamentarisch angeordneten Pflichten der Erben überwacht werden, ohne dabei das Erbe zu verwalten, wird von einer beaufsichtigten Testamentsvollstreckung gesprochen.

Parallelen zur Mediation

Bei Eintritt eines Erbfalls sind häufig mehrere Personen involviert. Zu den Beteiligten zählen nicht nur die Erben selbst, sondern auch enterbte Familienmitglieder, Pflichtteilsberechtigte und weitere Angehörige. Emotionen können bei dem Prozess der Erbaufteilung in vielen Fällen eine Rolle spielen und das Miteinander kann durch einen Erbstreit gestört werden. So sehe ich mich als Testamentsvollstreckerin ebenfalls in der Funktion, zerstrittene Menschen wieder zusammenzubringen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu führen.

An dieser Stelle äußern sich deutliche Parallelen zur Mediation. Meine Erfahrung und Kompetenz im Bereich der Erbmediation fließt an dieser Stelle positiv in die Testamentsvollstreckung mit ein. Ich helfe Angehörigen dabei, wieder aufeinander zuzugehen und einen idealen Weg selbst bei schwierigen Testamentssituationen zu finden.

 

Die Vorteile einer Testamentsvollstreckung

  • zerstrittene Angehörige können wieder zusammengeführt werden
  • minderjährige oder behinderte Erben werden unterstützt
  • komplizierte Testamente werden zuverlässig realisiert
  • Unternehmen oder Geschäfte im Nachlass werden professionell weitergegeben
  • zuverlässige Umsetzung niedergeschriebener Vermächtnisse
  • Regelung schwieriger steuerlicher Situationen

 

Gründe, die für ein Testament sprechen

  • 47 % der Erbstreitigkeiten entstehen wegen einem fehlenden Testament.*
  • In 17 % aller Erbfälle gibt es Streit zwischen den Erben.*
  • In 73 % der Erbstreitigkeiten liegt die Ursache im Benachteiligungsgefühl der Erben.*
  • In 57 % gibt es Erbstreit noch bevor der Erbfall eingetreten ist.*
  • 52 % der Erbstreitigkeiten beruhen auf der Entstehung von Erbengemeinschaften.*

*Zahlen aus der Studie Allensbach im Auftrag der Deutschen Post

 

Die Situation in Deutschland zeigt, dass der Anteil derjenigen, die ein Testament erstellen, weniger als ein Drittel beträgt. Viele letztwillige Verfügungen sind zudem ungenau formuliert, beinhalten Widersprüche oder sind grundsätzlich als unwirksam zu betrachten. Hinzukommt, dass einige Testamente nicht mit dem aktuellen Status quo übereinstimmen und sich zum Beispiel auf Verhältnisse beziehen, die gar nicht mehr in der angegebenen Form vorliegen.

Ein einvernehmlich und rechtskonform erstelltes Testament kann deshalb deutliche Vorteile mit sich bringen. Eindeutig geklärte Verhältnisse tragen dazu bei, Streit sowie Vermögensverluste zu vermeiden und Steuerlasten zu mindern. Bei einer gerechten Verteilung fühlt sich keiner der Angehörigen übergangen oder unfair behandelt. Laut einer Studie im Auftrag der Postbank werden rund 73 Prozent der Erbstreitigkeiten von einem Benachteiligungsgefühl ausgelöst. Des Weiteren gab ein großer Teil der Befragten an, dass ein fehlendes Testament grundsätzlich der Verursacher von Erbstreitigkeiten sei. Häufig herrschen Meinungsverschiedenheiten bereits vor dem Eintritt eines Erbfalles. Werden die Erbverhältnisse testamentarisch eindeutig geklärt, können derartige Unstimmigkeiten in vielen Fällen einvernehmlich aufgelöst werden.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der Erbfolge sowie von Streitigkeiten zwischen den Angehörigen. Im Rahmen einer Erbmediation kann ich Ihnen helfen, sich mit Respekt zu begegnen und die gegenseitige Wertschätzung wiederherzustellen.