Leitfaden für Hinterbliebene im Todesfall eines Angehörigen

Ein Todesfall läutet für alle Angehörigen eine schwierige Zeit ein. Neben der Trauer sind es vor allem vielerlei organisatorische Angelegenheiten, die in der folgenden Zeit den Alltag bestimmen. Sofern der Verstorbene keine Details bezüglich seiner Bestattung zu Lebzeiten festgehalten hat, obliegt die Totenfürsorge den nächsten Angehörigen. Laut Gesetz sind diese in einer festgelegten Reihenfolge zuständig: Ehegatte, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister, Enkel.

Die Kosten für die Bestattung werden vorläufig von denen zur Totenfürsorge berufenen Angehörigen getragen. Dennoch liegt die Kostentragungspflicht vorrangig bei den Erben, zumindest solange es sich um eine standesgemäße Bestattung handelt. Sofern keine Erben vorhanden sind oder das Erbe ausgeschlagen wurde, sind die Bestattungskosten von den nächsten Angehörigen zu tragen.

Unmittelbar nach dem Todesfall

Wichtig ist, dass Sie zunächst sicherstellen, dass ein Arzt verständigt wird, der den Totenschein ausstellt und Ihnen übergibt. Ist der Todesfall nicht durch eine natürliche Ursache eingetreten, sollten Sie unbedingt die Polizei verständigen. Im Anschluss daran wenden Sie sich an einen Bestatter. Dieser steht Ihnen bei vielen der folgenden Punkte zur Seite und unterstützt Sie bei der Beantragung wichtiger Dokumente, wie der Sterbeurkunde, sowie der Organisation der Bestattung.

  • Suchen Sie wichtige Dokumente und Unterlagen des Verstorbenen zusammen, wie Personalausweis und Pässe, Geburts- oder Heiratsurkunde, Organspendeausweis, Nachweise über Bestattungswünsche, Bestattungsvorsorgevertrag.
  • Melden Sie den Todesfall bei der Krankenversicherung des Verstorbenen und verständigen Sie die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Informieren Sie zudem die Lebens- und Unfallversicherung bezüglich des Todesfalls.
  • Reichen Sie das Testament des Verstorbenen oder einen zugehörigen Hinterlegungsschein beim Nachlassgericht ein.
  • Widerrufen Sie eventuelle Kontovollmachten.

 

Informieren Sie außerdem weitere enge Angehörige persönlich oder telefonisch über den Trauerfall. Suchen Sie sich Beistand und lassen Sie sich von Menschen, denen Sie vertrauen, helfen. Zudem sollten Sie Kontakt zu dem Arbeitgeber des Verstorbenen aufnehmen und diesen ebenfalls über die Situation aufklären. Bei Ihrem eigenen Arbeitgeber können Sie Sonderurlaub beantragen.

Zusätzlich ist es wichtig, sofern Sie das Erbe antreten wollen, einen Erbschein beim Nachlassgericht zu beantragen. Damit können Sie sich Außenstehenden gegenüber als legitimer Erbe ausweisen. Ist das Testament des Verstorbenen nicht notariell beglaubigt, ist dieses Dokument für die Überführung des Nachlasses unerlässlich. Das Erbe kann innerhalb einer Frist von sechs Wochen ausgeschlagen werden.
 

Was Sie in der weiteren Zeit vor und nach der Bestattung im Blick behalten sollten

Grundsätzlich sollten Sie zunächst die konkreten Rahmenbedingungen für die Bestattung festlegen und mit Ihrem Bestatter abstimmen. Je nach Ihren Vorstellungen und denen des Verstorbenen sollten Sie einen Grabstein bestellen, für die Grabpflege sorgen, die Trauerfeier organisieren und nach der Veranstaltung Danksagungen verschicken.

Nachdem Sie die notwendigsten Dinge erledigt haben, gilt es, weitere Formalitäten zu regeln sowie bestehende Verträge zu kündigen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Verträge des Verstorbenen und kündigen Sie diese:

  • Mietverträge, sofern Sie die Wohnung des Verstorbenen nicht übernehmen wollen
  • Telefon- und Rundfunkverträge
  • Strom- und Gas-, Kabel- sowie Internetverträge
  • Zeitschriftenabonnements
  • Raten- und Leasingverträge
  • Daueraufträge
  • jegliche Versicherungen

 

Achten Sie bei den jeweiligen Verträgen auf entsprechende Klauseln, die auf ein Kündigungsrecht im Todesfall verweisen. Andernfalls sollten Sie überlegen, wie Sie mit den Vertragskonditionen weiterhin umgehen werden. Vor allem bei Raten- und Leasingverträgen sind oftmals keine Sonderregelungen vorgesehen.

Nicht zuletzt geht es in der Folgezeit darum, im Erbfall, das Vermögen des Verstorbenen zu erfassen. In der Vermögensnachfolge wird die Aufteilung auf die einzelnen Erben geregelt beziehungsweise muss diese bestimmt werden, sofern im Testament nichts Näheres festgelegt wurde. In meiner Rolle als Testamentsvollstreckerin und Mediatorin kann ich Ihnen im möglichen Falle eines Erbstreits zur Seite stehen und dazu beitragen, dass Sie eine einvernehmliche Lösung mit allen Angehörigen finden.