Wirtschaftsmediation: Effiziente Konfliktlösungen

Konflikte als Chancen nutzen

Unternehmen, die im heutigen Markt bestehen wollen, müssen funktionieren. Nur wenn alle betrieblichen Abläufe optimal zusammen passen, wenn die Geschäftsführung, die Mitarbeiter und Zulieferbetriebe konstruktiv miteinander arbeiten, stimmt das Gesamtsystem.

Je früher ein Unternehmen Unstimmigkeiten erkennt und gewinnbringend lösen kann, desto besser wird auch das betriebswirtschaftliche Gesamtergebnis sein.

Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, um aus Konflikten Lösungen zu machen. Im Mediationsprozess werden konstruktive Lösungen und Handlungsoptionen entwickelt. Als Expertin kann ich Sie professionell durch dieses Verfahren begleiten, so dass Ihr Unternehmen effizient und nachhaltig aus Uneinigkeiten profitieren kann. Eine gelungene Mediation spart Geld, Zeit und Nerven. Vor allem gewährleistet dieses Verfahren zukunftsorientierte Regelungen, durch die ein Konflikt zum Gewinn für das Unternehmen wird.

Konflikte sind nervenaufreibend, aber vor allem teuer: gerade innerbetrieblicher Streit bedeutet schnell einen erheblichen Verlust an Arbeitsmoral und Motivation. Wertvolle personelle und damit finanzielle Ressourcen gehen verloren. Wertschätzung, gute Teamarbeit, motiviertes Engagement, die Konsequenzen des Verlustes reichen weit in die Zukunft eines Unternehmens. Wachstum und Stabilität werden gehemmt – oftmals sogar können Unternehmen nicht mehr angemessen auf die Konkurrenzsituation im Markt reagieren. Im Konfliktfall bergen gerichtliche Verfahren unüberschaubare finanzielle Risiken. Vor allem ist aber die zeitnahe Lösung des Konfliktes durch einen Gerichtsprozess nicht zu leisten. Dabei lähmen lange, destruktive Auseinandersetzungen enorm die Handlungsfähigkeit eines Unternehmens. Schnelle, dabei nachhaltige Lösungen bedeuten wiederum wirtschaftliche Stabilität! Die Mediation ist ein ideales Instrument, um Konflikte schnell und effizient zu managen. So können sich die Beteiligten auf das Kerngeschäft und somit auf ihren Erfolg konzentrieren. Erfahrene Unternehmen wissen: Konflikte können nur dort gelöst werden, wo sie entstanden sind. Dann werden sie zum Gewinn, wenn alle sich an einen Tisch setzen.

Beispiel Gesellschafterstreit:
Bauunternehmer setzen auf Einigung.

Es handelte sich in der Mediation um Gesellschafter eines Bauunternehmens. Dies waren als Mehrheitsgesellschafter/ Geschäftsführer beide Söhne (Mitte 20 bis Anfang 30) des bereits verstorbenen Unternehmensgründers sowie drei ehemalige Gesellschafter (von Anfang 40 bis Ende 60), die ebenfalls im Unternehmen mitgearbeitet hatten und schon zu Zeiten des Unternehmensgründers mit in der Gesellschaft waren.
Nach dem Tod des Gründers und dem Einstieg der Söhne kam es sehr schnell zu Streitigkeiten zwischen diesen und den anderen Gesellschaftern. Es hatten sich zwei Lager gebildet. Der Streit eskalierte, so dass die beiden Brüder den Altgesellschaftern die Anstellungsverträge kündigten. Abfindungszahlungen aus den Anstellungsverträgen und aus den Gesellschaftsanteilen erfolgten nicht. Beide Parteien waren zum Zeitpunkt der Mediation schon über 2 Jahre vor Gericht, mittlerweile in der 2. Instanz. Einer der Altgesellschafter war seit über einem Jahr in psychologischer Behandlung, weil er die Belastung des Verfahrens und ungeklärten Konfliktes kaum ertrug. Für die Mediation wurde in Abstimmung mit dem Gericht das gerichtliche Verfahren unterbrochen.

Die Altgesellschafter erklärten, sie hätten große finanzielle Schwierigkeiten, da sie aufgrund ihres Alters und der psychischen Probleme keine Anstellung finden und seit Jahren auf Ausgleichszahlungen warten würden.

Die Söhne des Unternehmensgründers wiederum erklärten, nach dem Tod des Vaters wäre ihnen ihre persönliche Situation und die Leitung der Firma über den Kopf gewachsen, einer von ihnen hatte sogar sein Studium abgebrochen.

Der erste Schritt zur Einigung war eine formelle Entschuldigung beider Seiten. Dies führte zu einer erheblichen Entspannung. Anschließend wurde gemeinsam überlegt, wie die Abfindungszahlungen geleistet werden konnten. Bei diesen Überlegungen fanden die psychische Erkrankung des einen Gesellschafters und das Alter des anderen, der bereits Ende 60 war, Berücksichtigung.